Aktuelles

Informationen des Ministeriums zum Schulbetrieb ab dem 04.04.2022

01.04.2022

 

Liebe Eltern und Betreuer

ab Montag den 04.04.2022 gelten neue Regelungen für den Schulbetrieb in folgenden Bereichen (s. Anlage):

Maskenpflicht Laut Verordnung gilt: „Auf dem ganzen Schulgelände und bei Schulveranstaltungen gibt es keine Maskenpflicht mehr. Die Maske ist neben dem Impfen der wirksamste Schutz. Deswegen ist es selbstverständlich möglich, die Maske freiwillig zu nutzen, gerade im Hinblick auf das aktuelle Infektionsgeschehen.“ Die Schulleitung empfiehlt im Schulhaus weiterhin die Maske zu tragen.

Bei der Beförderung gilt nach wie vor eine Maskenpflicht.

Achtung für den Standort Herten: In den Gebäuden des Sankt Josefshauses (Ausnahme Schulräume) gelten die Reglungen des Sozialministeriums. Dies bedeutet, dass in Haus Elisabeth und im Betriebsrestaurant Herten auf dem Weg zum Tisch nach wie vor die Maske getragen werden muss! Bitte geben Sie deshalb ihren Kindern Masken wie gewohnt mit.

Testpflicht gilt weiter zweimal in der Woche bis zu den Osterferien.


Bei Fragen dazu dürfen Sie sich gerne an die Schulleitung wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Schulleitung
 
 
 
 
 

Zurück